
Drohnen
Verantwortungsbewusstes Verhalten
Vorschläge
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- alpage
Gesetzliche Bestimmungen
Allgemein gilt gemäss VLK vom 24.11.1994:
- Der Pilot muss ständig direkten Sichtkontakt mit der Drohne halten und diese jederzeit unter Kontrolle haben.
- Es ist verboten, sich Menschenansammlungen auf weniger als 100 m zu nähern.
- Es ist verboten, sich zivilen oder militärischen Flugplätzen auf weniger als 5 km zu nähern.
Die geschützten Gebiete und die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Drohnen finden Sie auf der nebenstehenden Karte.
Empfehlungen
Wenn Sie eine Drohne verwenden : DANKE, dass Sie…
- Übersichtliche Orte wählen, an denen weder Vögel noch andere Wildtiere in Sichtweite sind.
- Ihre Drohne unter keinen Umständen auf Wildtiere oder Viehherden richten.
- Den Flug sofort abbrechen, wenn ein Tier eine Reaktion zeigt, sich nähert oder angreift.
- Mit der Drohne Abstand halten zu Felswänden, Hecken und Schilfflächen.
