Drohnen

Verantwortungsbewusstes Verhalten

Vorschläge

Gesetzliche Bestimmungen

Allgemein gilt gemäss VLK vom 24.11.1994:

  • Der Pilot muss ständig direkten Sichtkontakt mit der Drohne halten und diese jederzeit unter Kontrolle haben.
  • Es ist verboten, sich Menschenansammlungen auf weniger als 100 m zu nähern.
  • Es ist verboten, sich zivilen oder militärischen Flugplätzen auf weniger als 5 km zu nähern.

Die geschützten Gebiete und die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Drohnen finden Sie auf der nebenstehenden Karte.

Empfehlungen

Wenn Sie eine Drohne verwenden : DANKE, dass Sie…

  • Übersichtliche Orte wählen, an denen weder Vögel noch andere Wildtiere in Sichtweite sind.
  • Ihre Drohne unter keinen Umständen auf Wildtiere oder Viehherden richten.
  • Den Flug sofort abbrechen, wenn ein Tier eine Reaktion zeigt, sich nähert oder angreift.
  • Mit der Drohne Abstand halten zu Felswänden, Hecken und Schilfflächen.
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