
Luftsport
Verantwortungsbewusstes Verhalten
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Gesetzliche Bestimmungen
Naturschutzgebiete dürfen nicht in geringer Höhe überflogen werden, und in den eidgenössischen Jagdbanngebieten gilt ein Start- und Landeverbot (siehe nebenstehenden Karte).
Für das Naturschutzgebiet La Pierreuse:
Es ist verboten, hier zu starten (einschliesslich La Videmanette) und das Gebiet in geringer Höhe zu überfliegen. Eine Ausnahme besteht für die lokalen Gleitschirmclubs und -schulen, jedoch ausschliesslich in der Zeit vom 15. Juli bis zum 31. Dezember und auf den in der Konvention von 2013 definierten Strecken.
Empfehlungen
Bei der Ausübung von Flugsportarten (Gleitschirmfliegen, Drachenfliegen usw.) : DANKE, dass Sie…
- Keine Tiere in niedriger Höhe überfliegen.
- Mit dem Luftsportgerät genügend Abstand zu Felswänden halten.
- Start- und Landeplätze benutzen, die dafür vorgesehen sind.
- Keinen Abfall liegen lassen.
