
Velos und Mountainbikes
comportements responsables
Vorschläge
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- randonnée
- produit
- alpage
Gesetzliche Bestimmungen
In Jagdbann- und Naturschutzgebieten ist das Velo- und Mountainbikefahren verboten oder nur eingeschränkt erlaubt (einige Zufahrtsstrassen am Talboden sind befahrbar).
Im Wald ist das Fahren abseits von befahrbaren Strassen und Wegen sowie speziell für Velos und Mountainbikes vorgesehenen Parcours verboten.
Empfehlungen
Vielen Dank, dass Sie bei Ihren Velo- und Mountainbike-Ausflügen darauf achten, dass Sie :
- In der Nähe von Fussgängerinnen und Fussgängern langsamer fahren und sich bemerkbar machen.
- Die Signalisierungen des Waldbaus beachten.
- Distanz zu Wildtieren und Viehherden halten.
- Gatter hinter sich verschliessen. - Keinen Abfall liegen lassen.
- Auf den für Velos respektive Mountainbikes vorgesehenen Routen bleiben.
- Nicht auf Wiesen, Weiden und Wäldern abseits des Weges fahren.
BIKE FRIENDLY
Charta für Mountainbikerinnen und -biker
Der Verein Fribourg Bike Friendly fördert die Attraktivität des Kantons Freiburg durch ein nachhaltiges, verantwortungsvolles und koordiniertes Velotourismus- und Mountainbike-Angebot.
Er setzt sich zudem für ein respektvolles Miteinander zwischen Velofahrenden, anderen Wegbenutzenden und der Natur ein.
Zu diesem Zweck wurde eine Mountainbike-Charta entwickelt, die eine Reihe von Empfehlungen für gutes Verhalten enthält.
