
Wohnmobil, Wildcamping und Biwakieren
Verantwortungsbewusstes Verhalten
Vorschläge
- famille
- agriculture
- mobilité
- énergie
- tourisme
- faune
- biodiversité
- vélo
- patrimoine
- randonnée
- produit
- alpage
Gesetzliche Bestimmungen :
Wildcampen und Biwakieren
Braune Zonen: Eidgenössische Jagdbanngebiete
- Campieren ist verboten.
Grün schraffierte Zonen: Naturschutzgebiete
- Campieren ist verboten.
- Hunde sind nicht gestattet (La Pierreuse und Vanil Noir).
- Das Verlassen der markierten Wege ist verboten (Vanil Noir).
- Das Entfachen von Feuer ist verboten.
Zusätzlich zu diesen Zonen gelten folgende Gemeinderegeln:
- Gemeinde Château-d’Œx: Es ist verboten, ausserhalb der von der Gemeinde festgelegten Plätze auf öffentlichem Grund und im Auengebiet der Saane zu campieren.
- Gemeinde Corbeyrier: Campieren auf öffentlichem Grund ist nur mit Bewilligung gestattet.
- Eine Bewilligung braucht auch, wer mehr als 4 Tage auf Privatgrund zeltet (mit dem Einverständnis des Besitzers).
Gesetzliche Bestimmungen :
Wohnmobil und Camper
Braune Zonen: Eidgenössische Jagdbanngebiete
- Campieren ist verboten.
Grün schraffierte Zonen: Naturschutzgebiete
- Campieren ist verboten.
- Hunde sind nicht gestattet (La Pierreuse und Vanil Noir).
- Das Verlassen der markierten Wege ist verboten (Vanil Noir).
- Das Entfachen von Feuer ist verboten.
Gemeinde Château-d'Œx
- Ausserhalb der von den Gemeindebehörden festgelegten Standorte ist das Campieren auf öffentlichem Grund verboten.
Empfehlungen
Während Ihrer Nächte im Wohnmobil oder Van, beim Wildcampen oder Biwakieren, DANKE, dass Sie :
- die Besitzer oder Betreiber des Gebiets um Erlaubnis fragen.
- die offiziellen und privaten Campingplätze nutzen (nomady.ch).
- die Stille des Orts respektieren.
- die Wildtiere in Ruhe lassen und die Stille respektieren.
- empfindliche Lebensräume umgehen (Moor- und Auenlandschaften, Waldgrenze…).
- geschützte Gebiete und Camping-Verbote respektieren.
- Hunde an der Leine führen (besonders nachts und in der Dämmerung).
- Ihr Geschirr nicht in Wasserläufen abwaschen.
- im Tourismusbüro die Aufenthaltstaxe entrichten.
- keine Viehweiden betreten und die Gatter verschliessen.
- keinen Abfall liegen lassen.
- Naturgefahren meiden (Steinschläge, Hochwasser…).- geschützte Gebiete und Camping-Verbote beachten.
- nur an dafür vorgesehenen Feuerstellen Feuer entfachen und dieses vor dem Weggehen sorgfältig löschen.
- offizielle oder private Stellplätze nutzen (nomady.ch).
- sich von Wildtieren fernhalten.