Wohnmobil, Wildcamping und Biwakieren

Verantwortungsbewusstes Verhalten

Vorschläge

Gesetzliche Bestimmungen :
Wildcampen und Biwakieren

Braune Zonen: Eidgenössische Jagdbanngebiete

  • Campieren ist verboten.

Grün schraffierte Zonen: Naturschutzgebiete

  • Campieren ist verboten.
  • Hunde sind nicht gestattet (La Pierreuse und Vanil Noir).
  • Das Verlassen der markierten Wege ist verboten (Vanil Noir).
  • Das Entfachen von Feuer ist verboten.

Zusätzlich zu diesen Zonen gelten folgende Gemeinderegeln:

  • Gemeinde Château-d’Œx: Es ist verboten, ausserhalb der von der Gemeinde festgelegten Plätze auf öffentlichem Grund und im Auengebiet der Saane zu campieren.
  • Gemeinde Corbeyrier: Campieren auf öffentlichem Grund ist nur mit Bewilligung gestattet.
  • Eine Bewilligung braucht auch, wer mehr als 4 Tage auf Privatgrund zeltet (mit dem Einverständnis des Besitzers).
Wildcampen und biwakieren

Gesetzliche Bestimmungen :
Wohnmobil und Camper

Braune Zonen: Eidgenössische Jagdbanngebiete

  • Campieren ist verboten.

Grün schraffierte Zonen: Naturschutzgebiete

  • Campieren ist verboten.
  • Hunde sind nicht gestattet (La Pierreuse und Vanil Noir).
  • Das Verlassen der markierten Wege ist verboten (Vanil Noir).
  • Das Entfachen von Feuer ist verboten.

Gemeinde Château-d'Œx

  • Ausserhalb der von den Gemeindebehörden festgelegten Standorte ist das Campieren auf öffentlichem Grund verboten.
Wohnmobil und camper

Empfehlungen

Während Ihrer Nächte im Wohnmobil oder Van, beim Wildcampen oder Biwakieren, DANKE, dass Sie :

  • die Besitzer oder Betreiber des Gebiets um Erlaubnis fragen.
  • die offiziellen und privaten Campingplätze nutzen (nomady.ch).
  • die Stille des Orts respektieren.
  • die Wildtiere in Ruhe lassen und die Stille respektieren.
  • empfindliche Lebensräume umgehen (Moor- und Auenlandschaften, Waldgrenze…).
  • geschützte Gebiete und Camping-Verbote respektieren.
  • Hunde an der Leine führen (besonders nachts und in der Dämmerung).
  • Ihr Geschirr nicht in Wasserläufen abwaschen.
  • im Tourismusbüro die Aufenthaltstaxe entrichten.
  • keine Viehweiden betreten und die Gatter verschliessen.
  • keinen Abfall liegen lassen.
  • Naturgefahren meiden (Steinschläge, Hochwasser…).- geschützte Gebiete und Camping-Verbote beachten.
  • nur an dafür vorgesehenen Feuerstellen Feuer entfachen und dieses vor dem Weggehen sorgfältig löschen.
  • offizielle oder private Stellplätze nutzen (nomady.ch).
  • sich von Wildtieren fernhalten.