
Outdoor-Aktivitäten mit Hunden
Verantwortungsbewusstes Verhalten
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Gesetzliche Bestimmungen
Hunde müssen im Wald vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden (Kantone FR und VD). Im Kanton Waadt gilt dies auch für Gebiete am Waldrand und für an den Wald angrenzende Wiesen.
In Wildschutzgebieten (Jagdbanngebiet, kantonales Wildschutzgebiet VD) müssen Hunde immer an der Leine geführt werden, und in manchen Naturschutzgebieten (Vanil Noir und La Pierreuse) sind sie ganz verboten. Siehe Karte auf der Rückseite.
Recommandations
Danke, dass Sie...
- die in geschützten Gebieten und in Wäldern geltenden Regeln beachten (siehe nebenstehende gesetzliche Bestimmungen).
- die Kontrolle über Ihren Hund behalten und verhindern, dass er die Wiesen verschmutzt.
- Weideland mit Herdenschutzhunden meiden.
- Gatter hinter sich verschliessen.
- keine Abfälle liegen lassen.
- Distanz zu Wildtieren halten.
- keine Wiesen zertrampeln und auf den Wegen bleiben.