Obstbäume pflanzen

Vorschläge

Obstbäume pflanzen

der Park unterstützt Sie

Private Eigentümer, Landwirte oder Gemeinden: Der Park unterstützt Sie bei der Anpflanzung von einheimischen Obstbäumen.

Für eine Pauschale von CHF 160 pro Baum berät der Park, liefert die Setzlinge und organisiert den Schnitt während der ersten 6 Lebensjahre der Bäume. Der Käufer seinerseits übernimmt die Kosten für die Pflanzung und den Schutz des Baumes und verpflichtet sich, ihn nach einem Pflanzvertrag angemessen zu pflegen.

Um alte Sorten zu fördern (selten in der Schweiz oder von regionaler Bedeutung gemäss den untenstehenden Beschreibungen), werden diese zum Vorzugspreis von CHF 120.00 verkauft.

Um eine Sorte zu erhalten, werden Pfropfreiser vom Baum entnommen und an eine Baumschule geliefert. Es dauert zwei Jahre, um Bäume von guter Qualität zu erhalten. Es ist auch möglich, innerhalb eines Jahres Bäume zu erhalten, die jedoch von geringerer Qualität sind.

Bestellfristen

Für eine Pflanzung im Frühjahr müssen die Bestellungen vor dem 27. Januar 2024 erfolgen.Es ist unbedingt erforderlich, dass der Baum kurz nach der Lieferung gepflanzt wird (am selben Tag oder innerhalb von 2 Tagen, wobei die Wurzeln geschützt und mit Feuchtigkeit versorgt werden müssen).  

Pommier en fleurs Albeuve

Welchen Baum wählen?

Derzeit gibt es im Park über 100 Apfel-, Pflaumen-, Birnen- und Kirschbaumsorten. Die Beschreibungen der Pflanzung und Pflege dieser Bäume helfen Ihnen bei der Auswahl und Pflege Ihres Obstbaums.

Das folgende Bestellformular ist nur auf Deutsch. Bei Fragen können Sie sich an nature (at) gruyerepaysdenhaut.ch wenden.

Wie pflanzt man einen Obstbaum?

Um einen Obstbaum zu pflanzen, können Sie sich an einen vom Park anerkannten Landschaftsgärtner wenden (eine Liste ist per E-Mail erhältlich) oder sich selbst an der Übung versuchen.

Ein Tutorial des Parks in Bildern hilft Ihnen dabei!

Plantation d'arbres fruitiers haute-tige - le tuto

Einen Baum legal pflanzen

Prüfen Sie bei jeder Bepflanzung die Regelungen zu den Pflanzabständen in Ihrem Wohnkanton.